Es ist ein makabres Jubiläum. Seit nunmehr fast auf den Tag genau zwanzig Jahren bahnen sich schwere Orkane, die auch das Binnenland erreichen, ihren Weg durch Europa.
Gelegenheit zunächst einer Rückschau auf die ersten schweren Orkane in Mitteleuropa im Jahre 1990. Der heftige Orkan "Vivian", der mit Geschwindigkeiten von über 150 Stundenkilometer am Montag dem 26. Ferbruar über unser Land brauste, hat mindestens 45 Menschenleben in Nordwesteuropa gefordert, mehrere hundert wurden zu Teil schwer verletzt. Die Schäden gehen in die Milliarden. Auf den Orkan folgten Regen und weiter Sturm, diesmal mit Windgeschwindigkeiten von 120 Kilometer pro Stunde. Ein neuer, stundenlang andauernder Orkan mit Spitzengeschwindigkeiten von 200 Stundenkilometer hat in der Nacht zum Donnerstag (5. März 1990) quer durch Europa eine Schneise der Verwüstung gezogen (unser Bild: Sturmschäden an einem Bauernhof im oberfränkischen Kreis Hof). Seit Beginn der Woche forderten die nahezu pausenlosen Unwetter bereits 79 Todesopfer. Vor allem in Süddeutschland richtete der Orkan mit dem Namen "Wiebke" abermals verheerende Schäden an. Am Donnerstag folgten den Sturm Regen und teilweise starke Schneefälle. Umgeworfene Bäume, gesperrte Straßen, unterbrochene Stromleitungen, die Infrastruktur war stark in Mitleidenschaft gezogen. Bild: Sturmschäden an einem Bauernhof in Oberfranken, Frühjahr 1990, Orkane Vivian und Wibke (Wiebke) - Foto: Angela Niessner / Borderline Press
Bevor das aktuelle Sturmtief Xynthia Deutschland erreichte (Bilder aus der Pfalz von Horst Welke) zog es eine Schneise der Verwüstung von der Iberischen Halbinsel durch Frankreich.
Ich habe mal einige Filme auf YouTube gesucht aus Regionen, die wir auch selbst kennen.
La Rochelle:
Cholet:
Granville:
Bilder von Granville zu "normalen" Zeiten:
Es bleibt zu hoffen, daß sich aus dem Sturmtief Xynthia keine Orkanserie entwickelt wie im Frühjahr 1990.
Vor 20 Jahren, im Frühjahr 1990, fegten die Orkane Wibke und Vivian über Europa hinweg und richteten schwere Verwüstungen an. Im Nürnberger Peterfriedhof wurden Bäume entwurzelt und Gräber aufgerissen, so dass der Gottesacker zeitweise für Besucher gesperrt werden musste, bis die Schäden behoben waren. Es waren damals die ersten schweren Orkane, die auch das Binnenland erreichten. Kyrill im Jahr 2007 zeigte uns, dass wir damit (infolge des Klimawandels?) künftig verstärkt rechnen müssen.
Im Deutschen Bundestag wurden Die Linken des Saales verwiesen, da sie Transparente mit den Namen der getöteten Zivilisten des Luftangriffs bei Kunduz hochhielten.
Warum gedachten sie eigentlich nicht der gefallenen deutschen Soldaten?
Es wäre zu wünschen, daß sich die deutsche Politik und auch die deutsche Öffentlichkeit mehr mit den Soldatinnen und Soldaten solidarisiert, die dort am Hindukusch im Auftrag des Parlaments ihre Haut zu Markte tragen.
Auch die britische Öffentlichkeit ist gegen den Einsatz in Afghanistan.
Aber sie empfängt ihre Heimkehrer, wie es ihnen gebührt!
Ein P.S.:
Es ist über eine Aufstockung des Kontingentes entschieden. Es gehen also erneut Männer und Frauen in einen lebensgefährlichen Einsatz. Und die Öffentlichkeit geht zur "Tagesordnung" über. Es mag dahingestellt sein, wie ich über den Einsatz denke, ob das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes am Hindukusch verteidigt werden, aber als ehemaliger Soldat (siehe auch in meiner Vita) gilt meine Verbundenheit den Soldatinnen und Soldaten. Verbunden mit der Hoffnung, daß ihr harter Dienst die gebührende Anerkennung findet. Und sie nicht alleine gelassen werden, wenn sie mit PTBS aus dem Einsatz zurückkehren.
Tri Yann, bretonische Folk-Band, im Bild: Jean-Louis Jossic / Tri Yann sind eine französische Folk-Musikgruppe aus der Bretagne. Neben der Interpretation traditioneller bretonischer Lieder ist sie auch mit eigenen Stücken in Frankreich sehr bekannt geworden.
Die Band wurde 1971 von Bernard Baudriller, Jean-Louis Jossic, Jean Chocun und Jean-Paul Corbineau gegründet. Da drei der Mitglieder Jean (oder bretonisch: Yann) hießen, wählten sie den ursprünglichen Namen Tri Yann an Naoned (deutsch: "Drei Yanns aus Nantes"), der dann zu Tri Yann verkürzt wurde.
Tri Yann zählen mittlerweile acht Musiker. Tri Yann sind neben Alan Stivell die bekanntesten Interpreten bretonischer Musik in Frankreich. Neben traditionellen Themen verarbeiten Tri Yann auch zeitgenössische und politische Inhalte in ihren Liedern, etwa in Le Soleil est Noir (1976), das sich mit den Auswirkungen der Ölpest nach dem Untergang der Amoco Cadiz auf die bretonische Küste auseinandersetzt.
Die meisten ihrer Lieder singen Tri Yann in französischer Sprache, die auch die Muttersprache der Musiker ist.
Mit dem Umstand, dass sie sich dennoch als Bretonen definieren, und was dies für sie bedeutet, setzt sich das Stück La d'Ècouverte ou l'ignorance auseinander: "Le breton est-il ma langue maternelle? Non : je suis nè à Nantes où on ne le parle pas. (...) Suis-je même breton? Vraiment, je le crois et m'en expliquerai (...)"
Das oben ist der Hafen von Guilvinec, das zur Gemeinde Saint-Guenole im Finistere gehört, an einem schönen Sommertag.
Der Hafen von Guilvinec im Finistere (Bretagne, Frankreich) / Penmarc'h ist eine Gemeinde im Département Finistère (Region: Bretagne) in Frankreich mit ungefähr 6.000 Einwohnern. Die Gemeinde besteht neben dem im Binnenland gelegenen Hauptort vor allem aus den Küstenorten Kerity, St-Guénolé und St-Pierre. Im Hafen von St-Guénolé ist eine ansehnliche Fischereiflotte beheimatet, die mit einem jährlichen Fang von ca. 14.000 Tonnen zu den bedeutendsten des Landes gehört. Ein großer Teil der Fische wird in einer modernen Versteigerungshalle auf dem Hafengelände angeboten, ein gewisser Teil in Konservenfabriken vor Ort verarbeitet. Nördlich des Hafens befindet sich eine Felsenküste, die am Ortsende in den Sandstrand von Pors Carn übergeht.
Und das unten ist die Region im ersten schweren Sturm dieses Jahres.
SAINT GUENOLE ( Finistere ) 24 fevrier 2010 - Reportage RTL Nicolas Bauby - C'est la premiere grosse tempete de l'année en Bretagne. Le vent souffle à 120 Km/h à Saint Guénolé, port du Sud Finistere, les vagues sont déchainées, les embruns et l'écume volent. Sujet diffusé dans RTL soir
Auch das Foto unten am Ort des Clips im Hafen von Saint-Guenole bei strahlendem Sonnenschein im Sommer. Das sind Gegensätze.
Mehr von RTL-Ouest auf YouTube. Und von Moussrider, einem Reporter für RTL. Beide gehören übrigens zu meinen Abonnenten bzw. Freunden auf meinem Kanal.
Es wird vielfach argumentiert, daß keiner mehr als "Einzelkämpfer" sich behaupten könne und man sich zusammenschließen müsse.
Das ist durchaus richtig.
Um so was auch rechtlich auf die richtigen Beine zu stellen, ist eine GbR sinnvoll.
Nachfolgend ein Mustervertrag (Quelle: DJV).
Arbeits- und Interessengemeinschaftsvertrag Bearbeitet von Benno H. Pöppelmann April 1997 Neufassung § 1 Journalistengesellschaft, Bezeichnung und Sitz 1.1 Der Journalist A. und der Journalist B. schließen sich ab 1. Januar 19.. zu einer Interessen- und Arbeitsgemeinschaft zusammen. 1.2 Die Gesellschaft wird unter dem Namen .................................................................. auf Briefbögen, Stempeln, Hausschildern etc. geführt. 1.3 Sitz der Gesellschaft ist .....................
§ 2 Art der Gesellschaft, Beteiligungsverhältnis 2.1 Die Gesellschaft wird in der Rechtsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ( 705 f BGB) geführt. Der Journalist A ist an der Gesellschaft mit ... %, Journalist B mit ... % beteiligt. Die Beteiligten werden im folgenden Gesellschafter genannt. 2.2 Die Gesellschafter verpflichten sich, gemeinsam ihrem Beruf als Journalisten nachzugehen und publizistisch in allen Medien zu arbeiten, diesen gemeinsamen Zweck des Vertrages zu fördern und insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
§ 3 Beiträge, Ausschluß von Nebenarbeit 3.1 Jeder Gesellschafter bringt seine ganze Arbeitskraft als Beitrag in die Gesellschaft ein. Das bedeutet, es darf keinerlei berufliche Tätigkeit außerhalb der Gesellschaft ohne Einwilligung des anderen Gesellschafters ausgeführt werden. Unbeschadet hiervon bleibt die Übergangsregelung in § 11. 3.2 Neben seiner Arbeitskraft bringt jeder Gesellschafter seine fachlichen, wirtschaftlichen und allgemeinen Kenntnisse und Beziehungen ein. 3.3 An Geldleistungen erbringt der Gesellschafter A. die Barzahlung DM ..... auf ein bei der .......... Bank einzurichtendes Konto. Der Gesellschafter B. zahlt DM ..... auf dieses Konto ein. Das Verhältnis der Geldbeiträge beträgt ... % Gesellschafter A., ... % Gesellschafter B. 3.4 Die Gesellschafter überlassen der Gesellschaft zum Gebrauch: Der Gesellschafter A. die in der anliegenden Liste Nr. 1 aufgeführten, ihm gehörigen Gegenstände, der Gesellschafter B. die in der anliegenden Liste Nr. 2 aufgeführten, ihm gehörigen Gegenstände. Die Gesellschafter sind sich darüber einig, daß die Gegenstände nicht gemeinschaftliches Eigentum werden. 3.5 Der Gesellschafter A. vermietet der Gesellschaft zu Bürozwecken seine Eigentumswohnung (gegebenenfalls ..... Räume) im Hause ......., mit Ausnahme folgender Räume ................. Die Gesellschafter erkennen die ihnen bekannten Bestimmungen über das Verhältnis der Wohnungseigentümer/gegebenenfalls des Mietvertrages an und verpflichten sich, diese Bestimmungen sowie die Hausordnung einzuhalten.
§ 4 Nachschußpflicht Die Gesellschafter verpflichten sich, im Verhältnis ihrer Beitragspflicht nach Paragraph 3 Abs. 3 weitere Geldbeträge nach Kräften zu leisten, soweit dies erforderlich ist.
§ 5 Geschäftsführung (Innenverhältnis der Gesellschafter) 5.1 Der Gesellschafter A. bewältigt folgende Arbeiten: ............................................................. 5.2 Der Gesellschafter B. übernimmt folgende Arbeiten: ......................................................... 5.3 Bei außergewöhnlichen Maßnahmen haben die Gesellschafter einander Mitteilung zu machen. Jeder Gesellschafter hat zu gewährleisten, daß sämtliche Akten im gemeinsamen Büro, wenigstens in einer Ausfertigung lückenlos vorhanden sind. 5.4 In Urlaubs-, Krankheits- oder anderen Fällen der Verhinderung tritt der eine Gesellschafter für den anderen ein ................................................................................................................. 5.5 Andere als die unter 5.1 und 5.2 erwähnten Geschäfte kann jeder von beiden Gesellschaftern allein führen, sofern diese Geschäfte kleineren Umfang und geringere Auswirkung haben. Geschäfte größeren Umfangs und Auswirkung, wie z.B. .........., führen beide Gesellschafter gemeinschaftlich. Aufträge holt jeder Gesellschafter für die Gesellschaft allein ein.
§ 6 Vertretungsmacht (Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten) 6.1 Jeder Gesellschafter darf die Gesellschaft nur insoweit vertreten, als Gesellschaftsvermögen vorhanden ist. 6.2 Im übrigen richtet sich die Vertretungsmacht und die Zeichnungsberechtigung auch der Bank gegenüber nach der Geschäftsführungsbefugnis. Das bedeutet insbesondere............... 6.3 In Verhinderungsfällen besteht Vertretungsmacht entsprechend der in § 5.4 getroffenen Regelung. Bei Einholung von Aufträgen und bei allgemeinen Geschäften kleineren Umfangs vertritt jeder Gesellschafter die Gesellschaft allein, bei größeren Geschäften vertreten beide Gesellschafter die Gesellschaft gemeinschaftlich. 6.4 Der Bank gegenüber ist jeder Gesellschafter zeichnungsberechtigt.
§ 7 Gewinn und Verlust der Gesellschaft 7.1 Die Gesellschaft hat eine einheitliche Buchführung. Ein etwa bestellter Buchsachverständiger oder Steuerberater vertritt die Gesellschaft als Einheit gegenüber den Steuerbehörden. Die von ihm aufgestellte Buchführung ist für die Gewinn- und Verlustrechnung maßgebend. 7.2 Sämtliche Kosten der Gesellschaft, insbesondere alle Kosten des Büros (für Personal und sächliche Mittel), werden von dem gemeinsamen Konto, das gegebenenfalls gemäß § 4 auszufüllen ist, bestritten. 7.3 Gewinne der Gesellschaft werden zu ... % an den Gesellschafter A. und zu ... % an den Gesellschafter B. ausgeschüttet. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Jahresende. Vorauszahlungen hierauf können unter Berücksichtigung der Liquidität der Gesellschaft ebenfalls im Verhältnis ... : ... an beide Gesellschafter erfolgen. 7.4 Verluste werden in dem vorstehend (§ 7.3) beschriebenen Verhältnis getragen.
§ 8 Dauer der Gesellschaft Die Gesellschaft beginnt am ........ . Sie wird zunächst auf die Dauer von ....... eingegangen. Wird sie nicht mit einer Frist von ......... vor Ablauf der Gesellschaftszeit gekündigt, so verlängert sie sich jedesmal um die gleiche Dauer.
§ 9 Auflösung der Gesellschaft 9.1 Die Gesellschaft wird aufgelöst: a) durch den Tod eines Gesellschafters, b) durch Konkurs über das Vermögen eines Gesellschafters, c) durch Kündigung, auch Kündigung aus wichtigem Grund. 9.2 BEISPIEL: Bei Kündigung aus wichtigem Grund ist der Grundsatz von Treu und Glauben zu beachten. Der Gesellschafter B. erkennt an, daß der Gesellschafter A. ihm eine Partnerschaft mit einem seit vielen Jahren erfolgreichen Journalisten mit guten Beziehungen eingeräumt hat. Demgemäß kann der Gesellschafter B. nicht wegen einer altersbedingten Erkrankung und Gesundheitsverschlechterung des Gesellschafters A. zur Unzeit kündigen. ...............
§ 10 Schwebende Geschäfte nach Auflösung der Gesellschaft 10.1 Die in §§ 5 und 6 festgelegte Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis gilt auch für schwebende Geschäfte nach Gesellschaftsauflösung. 10.2 Bei Gesellschaftsauflösung durch Tod haben die Erben des verstorbenen Gesellschafters das Recht, bei der Abwicklung der schwebenden Geschäfte entsprechend der §§ 5 und 6 mitzuwirken, soweit dies möglich und tunlich ist.
§ 11 Übergangslösung Die vor dem ..... einem der Gesellschafter bereits übertragenen Aufträge werden noch von ihm außerhalb dieses Vertrages durchgeführt. Soweit die Gesellschafter hierzu andere Vereinbarungen getroffen haben, verbleibt es bei diesen Vereinbarungen.
§ 12 Schlußbestimmungen 12.1 Soweit die vorstehende Vereinbarung keine Regelung enthält, sollen die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung finden. 12.2 Die Gesellschafter vereinbaren, daß bei teilweiser Nichtigkeit dieses Vertrages der Gesamtvertrag nicht aufgehoben wird, sondern im Rahmen des Gültigen fortgilt. 12.3 Änderungen dieses Vertrages, zusätzliche Vertragsabreden und Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
HINWEISE, wenn lediglich Bürogemeinschaft beabsichtigt ist: Soweit zwei oder mehr freie Journalisten lediglich gemeinsam Büroräume anmieten wollen, genügt der gemeinschaftliche Abschluß des Mietvertrages und eine Regelung, in der die Mieterberechtigungen und Mieterpflichten festgelegt sind. Soll darüber hinaus gemeinschaftlich ein Telefonanschluß, Faxgerät, PC etc. unterhalten werden, so genügt eine Regelung hinsichtlich dieser Kosten. Sollen auch darüber hinaus noch gemeinschaftlich Hilfskräfte angestellt werden (Sekretärin, Hilfskraft für kleine technische Arbeiten etc.), so muß noch eine Regelung hinsichtlich der Kosten der Anstellung und der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Angestellten getroffen werden. Jedenfalls sind in all diesen Fällen die Bestimmungen über Beiträge, Geschäftsführung, Vertretungsmacht, Gewinn und Verlust nicht am Platze.
... jedenfalls nicht in Frankreich. Und ich weiß, warum ich neuerdings auch wieder eine Analoge im Reise-Gepäck habe.
Ein interessantes Erlebnis von heute:
Ich erhalte einen Anruf von der Bildredaktion eines Buchverlages in Paris. Es geht (u.a.) um das folgende Bild, das ich als JPEG (Stufe 8) in meiner Datenbank habe. Mit 3.500 Pixel lange Seite.
Und dieses Foto ist ggf. auserkoren, ein Titelbild auf einem Buchcover zu werden.
Also kommt die Frage, ob ich anstatt eines JPEG davon auch ein TIFF habe. Habe ich nicht, aber das Dia habe ich. Sogar ein Kodachrome 64. Ich schlage also vor, das Dia nochmal zu scannen. Gesagt, getan. Fast, jedenfalls. Denn erstmal muß ich das richtige Dia im (analogen) Archiv recherchieren.
Ist insofern kein allzu großes Problem, als ich nach einem relativ einfachen aber effektiven Karteikarten-System alles in alphabetischer Reihenfolge sortiert habe.
Auch KB-Dias in DIN-A6-Acetat-Hüllen eingetütet. Also ab damit zum Filmscanner und das TIFF generiert. TIFF gibt gewaltige Dateien.
Man hat mir die Zugangsdaten für einen FTP-Server gegeben. Also das Bild mittels File Transfer rübergeschoben. Dauert bei TIFF.
Nächstes Telefonat:
Ja, das TIFF paßt. Aber, wenn's ohnehin ein Dia ist, ob ich das nicht noch zusätzlich mit der Post (natürlich via Air Mail) schicken könne. Falls man an der Farbe oder der Gradation noch was machen wolle, habe man lieber das Original-Dia und digitalisiere das selbst, anstatt an einer Datei rumzupfriemeln.
Klar, Dia wird mit einigen anderen zur Auswahl eingepackt. Schön, daß ich noch DIN-B4-Polsterkuverts habe. Was ich nicht mehr habe, das sind diese grünen Zoll-Aufkleber. Die, wo man draufschreibt "Press photographs, no commercial value". Aber die gibt's ja bei der Post und da muß ich wegen der Luftpost sowieso hin. Und Einzustellung auch noch. Wird ganz schön teuer.
Aber, das ist alles nicht so wild, denn das wird bezahlt, angefangen bei der Downloadgebühr für das JPEG, von der Archiv-Recherche übers Scannen bis zum Versand als Datei und per Post. Nach meiner Preisliste. Gar kein Thema.
Ach ja, ganz zum Abschluß erfahre ich noch was ganz Interessantes:
"Les bases d'images pour nous sont seulement les vitrines pour la recherche."
Was heißen will: Bilddatenbanken benutzt man zwar zur Recherche, quasi als "Schaufenster" des Angebotes, aber eigentlich bevorzugt man immer noch Dias. Vorzugsweise Mittelformat. Ich fühle mich geradezu zurückversetzt ins letzte Jahrhundert ...
Wenn es bei uns hierzulande zum Teil noch so richtig kalt und eisig sein kann, herrschen im österreichischen Burgenland oft genug schon angenehm frühlingshafte Temperaturen. Wir haben es schon zur Genüge erlebt, daß wir in Nürnberg Mitte März bei winterlichen Verhältnissen losgefahren sind, vorbei am Bayerischen Wald, auch hinter der Grenze bei Passau und bis weit hinter Linz manchmal Schneetreiben. Und dann, irgendwo kurz vor Wien, ändert sich plötzlich das Wetter. Und am Neusiedlersee ist es so warm, daß man offen fahren kann. Temperaturen über 25 Grad.
Österreichs kleinstes und jüngstes Bundesland
Seinen Namen verdankt das Burgenland den vielen trutzigen Burgen, die es hier gibt. Das Bundesland Burgenland hieß in der Zeit der k.u.k. Monarchie Deutsch-Westungarn und kam nach dem Ersten Weltkrieg erst 1927 per Volksabstimmung von Ungarn zu Österreich.
Wirkungsstätte Joseph Haydns
Eisenstadt ist die Hauptstadt des Burgenlandes. Eine "Metropole", die man in gut und gerne 25 Minuten von einem Ende zum andern durchwandern kann. In Eisenstadt residierten im 18. Jahrhundert auch die Fürsten Esterhazy, bei denen der Komponist Joseph Haydn in Lohn und Brot stand.
Ausflugsziel Wien: Schloß Schönbrunn und Kaiserin Maria Theresia
Schloss Schönbrunn, einst Sommerresidenz der Habsburger, heute ein Touristenmagnet. Vom Schönbrunner Schlosspark führen zwei Serpetinenwege rechts und links vom Neptunbrunnen bergauf zur Gloriette, die sich auf dem ursprünglich geplanten Standort des Schlosses befindet und heute den Abschluß der Gesamtanlage bildet. Die offene Halle mit dreibogigem Triumphtor und vierbogigen Flügeln ist geschmückt mit pompösen Trophäenfiguren und Siegessymbole und ist das Denkmal das an den Sieg über den Preußenkönigs Friedrich bei Kolin von 1757 erinnert.
Ein weiteres Muss in Wien: Der Prater und das Riesenrad
Kein Abstecher nach Wien, ohne den Prater besucht zu haben und mit dem weltberühmten Riesenrad gefahren zu sein. Das Wiener Riesenrad wurde im Jahre 1897 zur Feier des 50. Thronjubiläums Kaiser Franz Josefs I. errichtet.
Eine Institution: der Wiener Heurige
Er ist weltberühmt. Der Wiener Heurige. Und als Insider sollte man möglichst Grinzing meiden, das man allgemein immer mit dem Begriff des Heurigen verbindet.
Neustift oder Ottakring sind ergiebiger. Weil weniger von Touristen frequentiert. Und damit origineller.
Wussten Sie, dass Wien eine eigene Weinbauregion ist. Innerhalb der Wiener Stadtgrenzen befinden sich 700 Hektar Weingärten. In Wien werden in erster Linie Weißweine erzeugt und insbesondere die Wiener Rieslinge und Weißburgunder werden ob Ihrer Frucht und Eleganz geschätzt. Daneben keltern die Wiener Winzer jedoch auch Rotweine und dabei vor allem den Blauen Zweigelt. Trinken kann man den Wiener Wein beim Heurigen - einer Wiener Institution! Wenn draußen vor der Tür ein Föhrenbuschen hängt und Sie neben der Tür das Schild mit der Aufschrift "Ausg’steckt" erblicken sind Sie richtig. Sie stehen vor einem echten Wiener Heurigen. Im Heurigen wird ausschließlich Eigenbauwein aus Wiener Weinrieden ausgeschenkt. Zum Genuss gehört in Wien natürlich auch die Musik, naturgemäß handeln die Lieder, die beim Heurigen gespielt und gesungen werden, oft vom Wein und der sprichwörtlichen Wiener Gemütlichkeit.
Mystische und geheimnisvolle Steine
Sankt-Margarethen, Bildhauersymposium im Römersteinbruch. Der Steinbruch von Sankt Margarethen lieferte das Baumaterial für die römische Stadt Petronell Carnuntum und auch für den Stephansdom in Wien. Der Bildhauer KARL PRANTL (PRANTL, Karl) hatte 1959 die Idee, Künstler aus aller Welt einzuladen, um hier zu arbeiten.
Wenn man dem Deutschen Wetterdienst, Kachelmann, der Tagesschau, dem ZDF und dem Bayerischen Rundfunk glauben schenken darf, dann besteht die berechtigte Hoffnung, daß sich der Winter nun doch langsam aber sicher verabschieden wird. Und so zum Winterausklang noch ein paar Winterbilder.
Zum Beispiel aus Gerlos in Tirol mit seinen nur noch wenigen alten originalen Bauernhöfen.
Denn Gerlos ist ein gut frequentierter typischer Wintersportort in den Zillertaler Alpen. Und, wie man schon im Eingangsbild sieht, heutzutage muß es auch hoch in den Alpen einen Whirlpool geben und jede nur erdenkliche Art von modernem Komfort in modernen Pensionen.
Uriges und Gemütliches aus der "guten alten Zeit" ist selten geworden. Aber es gibt es gottseidank noch. So wie das Gasthaus "Kühle Rast". Bleibt zu hoffen, daß nicht alles im alpinen Raum auf dem Altar des Fortschritts geopfert wird und man sich der Tradition nicht nur im Rahmen der Tourismuswerbung und der "Folklore" besinnt.
Salzburg, ein Wintermärchen
Noch ein paar Fotos aus dem winterlichen Salzburg. Blick von der Festung auf Alpenpanorama pur.
Und der nächtliche Gegenschuß auf die beeindruckende Feste.
Wir starten eine neue Reihe. "Rund um die Bucht des Mont-Saint-Michel". In dieser Region im Nordwesten Frankreichs kennen wir uns aus, wie kaum ein zweiter. Deswegen sind hier durchaus echte Insider-Tipps zu erwarten.
Es soll in erster Linie eine filmische Reihe werden (oben sozusagen der Trailer). Und dazu werden wir auch neues Material drehen. Man kann ja nicht nur "alte" Fotos animieren. Dazu hat sich schon alleine die Region um den "Mont" mit der Renaturierung der Bucht zu sehr verändert.
Das ist also ein längerfristiges Projekt, das wir da in Angriff nehmen werden.
"Basis-Lager" Saint-Malo
Saint-Malo wird gewiß wieder unser "Hauptquartier" sein, von dem aus wir "ausschwärmen".
Hier schon mal vorab ein paar "Appetithäppchen" und Informationen über die Korsarenstadt.
Querdenker, Staatsmann, Abenteurer und Schriftsteller
In Saint-Malo geboren und auch beigesetzt ist der Zeitgenosse Napoleons I., Francois René de Chateaubriand. Im Bild unten sein Geburtshaus, heute Hotel und Restaurant.
Beigesetzt ist der eigenwillige Charakter, dessen Geliebte die von Jacques Louis David gemalte Madame Recamier gewesen ist, auf der Insel Grand Bé, die man nur bei Ebbe über einen gepflasterten Weg erreicht (s. Bild unten).
Von seinem Grab aus blickt man nur noch auf die Weite des Ozeans.
Auf der Route Chateaubriand werden wir auch die weiteren Stätten dieses großen Mannes in der Bretagne besuchen, etwa das Schloß von Combourg, ein düsteres Gemäuer, in dem der Junge seine Kindheit verbringen mußte.
Gastronomie ...
Eine Stadt wie Saint-Malo verfügt natürlich über ungezählte Restaurants und Kneipen. Klar, daß man da auch in "Touristen-Fallen" laufen kann. Wir bringen die echten Tipps, wo man gut regional essen kann.
... und Natur
An der Pointe de Grouin (oben) und am Cap Frehel gibt es ausgewiesene Vogelschutzgebiete, die einer Vielzahl von Seevögeln als Brutstätten dienen.
Üblicherweise sind diese Schutzgebiete nicht zugänglich. Wir werden uns bemühen, bei den zuständigen Behörden der Departments Ille et Vilaine und Côte d'Armor für Film- und Fotoaufnahmen Ausnahmegenehmigungen zu erhalten.
Wer wachen Auges mit seiner Kamera durch die Welt geht, wer sich für das interessiert, was um ihn herum passiert, wer dem Zeitgeist auf der Spur ist, die Menschen mit und in ihren ganz banalen alltäglichen Problemen wahrnimmt, mit ihren kleinen und großen Freuden und Leiden, der wird - allen Unkenrufen zum Trotz - auch weiterhin in den Medien präsent sein.
Ob es nun um die Frage geht, was aus der deutschen Sprache wird ...
... oder um das Konsumverhalten in der Krise. Oder darum, ob Senioren genug trinken, ob der Supermarkt für Schäden auf dem Parkplatz haftet oder um das Thema Prostitution in Deutschland.
Wieviele Eier man essen darf (oder soll) und ob das Rauchen wirklich eine Sucht ist (oder eher doch das Risiko weit übertrieben wird) ist ebenso ein Thema wie Naturwunder oder "Gelsenkirchener Barock".
Auch, ob man aus lauter Angst vor der Sonne und ihren angeblich schädlichen Wirkungen nicht doch gerade das Falsche tut ...
... und ob der Schlankheitswahn und die Fitneß-Sucht nicht doch auch gerade das Falsche für unsere Gesundheit sind.
Schimmelpilze im Haus, Wohnungen aus dem 19. Jahrhundert, der Wert der Hausfrauenarbeit, auch das sind Themen des Alltags.
Sie finden hier einerseits mein ganz privates und persönliches Weblog (Web-Tagebuch), aber auch andererseits Ratgeber und Services (nicht nur zu Fotografie, Film, Publizistik, Medien und Journalismus, sondern auch zu für Sie vielleicht interessanten Themen für Freizeit, Reise und Hobbies).
Und auch die Kollegen aus den Medien werden hier sicher das ein oder andere Mal fündig werden können.
Motto: "Information & Unterhaltung".
Kommentare auch kritischer (aber konstruktiver!) Art sind ausdrücklich erwünscht.
Aber bitte an die Regeln der gegenseitigen Höflichkeit und Achtung halten! Verbale Entgleisungen und Kommentare, die in welcher Form auch immer diffamierend, herabwürdigend, ehrverletzend, extremistisch oder rassistisch sind, werden nicht veröffentlicht bzw. umgehend gelöscht.
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