Über einen dreisten Fall von Urheberrechtsverletzung berichten Michael Anhäuser auf Berufsfotografen und der betroffene Urheber Peter Molz auf Samos-Images.
Allein die Tatsache, daß Peter Molz seinen Film (mit einer Länge von 6:49 min.) am 16. Juli hochgeladen hat und die "andere" Version (mit 6:27 min.) am 1. August hochgeladet worden ist, dürfte bezüglich der Urheberschaft eine klare Sprache sprechen.
Wie kann man sich wehren?
Nach deutschem Urheberrecht und auch nach den meisten internationalen Rechtsnormen bezüglich Copyrights liegt hier natürlich ein klarer Rechtsbruch vor.
Schwierig aber, sein Recht zu realisieren.
Wer ist der Benutzer? Wie ist seine wahre Identität? Aus welchem Staat kommt er? Wie sieht dort die Rechtslage aus? Gibt es ggf. Rechtshilfeabkommen? Usw. usw. ...
Ihn öffentlich zu brandmarken wird ihn wahrscheinlich wenig beeindrucken. Und sein Rechtsempfinden wahrscheinlich auch nicht.
Und kann man seine Identität ermitteln, so wird man in seinem Heimatland nach dessen Rechtsnormen gegen ihn vorgehen müssen. Denn einen inländischen Gerichtsstand haben nur juristische Personen. Das würde rechtliche Vertretung und ggf. Prozeßführung im Ausland bedeuten. Und Deckungszusage für die Kosten wird wahrscheinlich keine deutsche Rechtsschutzversicherung geben. Was das Ganze zu einem riskanten Unterfangen mit ungewissem Ausgang machen würde. Denn schlußendlich stellt sich ja auch noch die Frage der Beweislast. Wer ist tatsächlich im Besitz der Original-Takes? Kann ich beweisen, daß tatsächlich ich gedreht habe?
Das Ganze kann ausgehen wie das Hornberger Schießen.
Und dennoch muß solchen Aktionen Einhalt geboten werden!
In unserer eigenen Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit denken wir oft nicht dran, aber der "Nachahmer" hat es uns eigentlich vorgemacht, wie man sein geistiges Eigentum - halbwegs - schützen kann: die eigene Copyright-Notice über die gesamte Filmlänge einblenden. Das läßt sich nicht ganz so leicht entfernen, wie ein Urhebernachweis im Abspann.
Und vielleicht noch was: nicht den Film in seiner Original-Qualität auf eine Community hochladen. Ein stark komprimiertes wmv-File reizt bestimmt weniger zum Klauen als HD.
Ein weiterer Punkt wäre, das Herunterladen des Filmes für Handy und Fernsehen nicht zu gestatten. Standardmäßig ist das auf YouTube so vorbelegt, daß diese Art von Downloads erlaubt sind. Wird dieser Radiobutton umgeswitcht ist ein Download (und eine Umbearbeitung) nicht mehr möglich.
Der tödliche Furz
vor 1 Woche
Anscheined hat der user nun kalte Fuesse bekommen und das Video von seinem Youtube Kanal entfernt.
AntwortenLöschenGut so.
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