Sonntag, 7. November 2010

Reden wir nochmal über Geld ...

Vorweg zunächst eine Bitte an alle, die mir Mails geschrieben haben:

Bitte hier auf dem Blog als Kommentar posten. Wer sich da nicht "outen" möchte: Kommentare sind auch anonym möglich. Ich kann leider nicht jede Mail einzeln beantworten. So leid mir das auch tut.

Auch kann ich hier kein umfassendes Existenzgründer-Seminar oder einen eigenen Business-Plan ersetzen, wenn es um die Frage geht, wie kalkuliere ich meine Tagessätze.

Ich versuche es deshalb mal kurz und knapp und beispielhaft.

Bei der Tagessatz-Kalkulation lege ich zugrunde, daß ich das verdienen will, was z.B. ein festangestellter Redakteur verdient. Mit meiner Qualifikation und meinen Berufsjahren.

Die entsprechenden Monatsgehälter sind den jeweiligen Gehalts-Tarifverträgen zu entnehmen.

Für meine überschlägige Beispielrechnung gehen wir da mal einschließlich der Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld von jährlich runden 60.000,-- € aus.

Der Freiberufler muß, um auf das gleiche Jahresgehalt zu kommen, seine Betriebsausgaben zusätzlich verdienen. Als Betriebsausgaben veranschlagt man im Durchschnitt ein Drittel des Umsatzes.

D.h.: der Freiberufler benötigt einen Jahresumsatz von rd. 90.000,-- €.

Diesen Umsatz muß er in rd. 220 Arbeitstagen pro Jahr erzielen (hier sind, wie beim Arbeitnehmer, Urlaubs- und Krankheitszeiten berücksichtigt). Das heißt, er muß pro Arbeitstag mindestens 410,-- € Umsatz erreichen.

So, das wäre die Basis-Rechnung.

Da der Freiberufler nun aber, im Gegensatz zum Angestellten, nicht ganztägig produktiv und bezahlt arbeitet (genannt seien neben Recherchen, Schreibereien und Telefonaten hier auch die kleinen Lästigkeiten wie Buchhaltung, Rechnungen schreiben usw.), sondern, sagen wir mal ca. 5 Stunden pro Tag, muß er für seine Kalkulation einen Stundensatz in Höhe von 82,-- € in Ansatz bringen. Und da es beim Freiberufler in aller Regel mehr als die 8 Stunden Arbeitszeit am Tag sind (sagen wir der Einfachheit halber, es seien 10 Stunden), so ist der Mindest-Tagessatz, den der Freie benötigt, in Höhe von 820,-- € anzusetzen.

Wohlgemerkt, um auf das gleiche Jahresgehalt wie der Festangestellte zu kommen.

So, aber die Rechnung ist noch nicht fertig. Denn während der Angestellte pro Monat an 22 Tagen (Berechnung: 5 x 13 / 3; 5 Arbeitstage pro Woche; 3 Monate haben immer 13 Wochen) in Lohn und Brot steht, ist dies beim Freiberufler längst nicht der Fall. Mit 15 Tagen bezahlter Arbeit im Monat ist ein Freier gut dran.

Well, und so komme ich eben auf meinen so hoch erscheinenden Tagessatz von 1.200,-- €.

Und noch mal zurück zu den 20,-- € pro Stunde, die es bei News-Agenturen als "Termingeld" gibt und die mancher der mir Schreibenden als doch gar nicht so schlecht angesehen hat: nach meiner o.g. Berechnung ergibt das ein Monatseinkommen von ca. 950,-- €!

So, ich hoffe, das hat das Dunkel um das Thema Tages-, Halbtages- und Stundensätze etwas erhellt.

Und wenn's um Geld geht, dann empfehle ich noch meinen Artikel über die VG Bild-Kunst.

5 Kommentare:

  1. Hallo Herr Roth, zahlen sie eigentlich ihren Fotografen diese Honorare von denen sie hier schreiben ?

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  2. @ Anonym:

    >>> Hallo Herr Roth, zahlen sie eigentlich ihren Fotografen diese Honorare von denen sie hier schreiben ? <<<

    Würde ich einen Fotografen für einen gebuchten (!) Auftrag einsetzen (zum Beispiel, weil ich einen guten zweiten Mann brauche, der einen Teil des Auftrags abwickelt), dann würde er entsprechend meines Fotografenvertrages genau 50% des vereinbarten Honorars erhalten. Ebenso wie er bei Verwendung von (Archiv-) Bildern 50% des Veröffentlichungshonorars erhält.

    Sie müssen allerdings davon ausgehen, daß meine Auftraggeber mich in Person engagieren. Benötige ich dann noch vielleicht lediglich einen Assistenten (etwa zum Lichtbau oder zum Taschen schleppen), dann würde der nach den hier üblichen Konditionen bezahlt.

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  3. Nochmal @ Anonym:

    Ich will's nochmal verdeutlichen.

    Angenommen, wir würden für zwei Tage etwa für eine Society-Veranstaltung fest gebucht und das wäre eine solch große Veranstaltung, daß Herr und Frau Roth das nicht alleine packen, und ich würde jemand kennen, dem ich das zutraue, diesen Event mit zu covern, ja, dann würde er 1.200,-- € kriegen.

    Verwechseln Sie das aber bitte nicht mit einer Akkreditierung bei einem Event. Dort gilt das Erfolgshonorar. Denn Buchung heißt auch Exklusivität. Will sagen: dort ist kein anderer Fotograf und keine andere Agentur.

    Und noch was: für editorielle Aufträge benötige ich keinen "Subunternehmer". Denn da wird auch meine "Handschrift" gebucht. Und gleiches gilt für Werbung.

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  4. Reden wir mal von der Praxis, nicht von der Theorie !

    Herr Roth, mal Butter bei die Fische, wann hatten sie den ihren letzten Auftrag, wann und vor allem von wem wurden sie das letzte mal zu ihren Konditionen gebucht ?

    Das würde ihre Leser bestimmt mal Interessieren

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  5. >>> Herr Roth, mal Butter bei die Fische, wann hatten sie den ihren letzten Auftrag, wann und vor allem von wem wurden sie das letzte mal zu ihren Konditionen gebucht ? <<<<

    Sehen Sie, mein lieber "Anonym", genau die Frage gehört zu dem, was man "Betriebsinterna" nennt. Besonders das "von wem".

    Ich glaube, meine Leser (außer Ihnen) interessiert sehr wohl, wie das mit der Betriebswirtschaft aussieht und wie ein Unternehmer rechnet.

    Für wen ich arbeite, ich bitte Sie, das werde ich Ihnen auf die Nase binden, was?

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