Heute mal ein Thema, das selbst bei Berufsfotografen vielfach ein Dornröschendasein fristet.
Das Thema Verwertungsgesellschaften.
Aber ein Thema, dessen Vernachlässigung sträflich ist, denn durch ihre Ausschüttungen generieren eben genau diese Verwertungsgesellschaften zusätzliches Einkommen. Jahr für Jahr. Und für den Profi sicher mehr, als er mit einem "Nebenvertrieb" über Microstocks erzielen kann.
In meinen AGB z.B. kann man oben lesen, daß ich eine Bild-Kunst-Urheber-Nr. (307 632) habe. Und was besagt das? Es besagt, daß ich Mitglied der VG Bild Kunst bin (und zwar von Anfang an seit 1986), die ich mit der Wahrnehmung der sog. Nebenrechte meines Bildmaterials beauftragt habe.
Was sind Nebenrechte?
Bildschaffende publizieren, Fotografen z.B. in den Print-Medien. In Zeitungen und Zeitschriften. Und auch in deren Online-Ablegern, wie E-Papers, Webseiten etc. pp. Sie publizieren in Büchern. Dafür gibt es ein Honorar. Klar. Soweit.
Was aber passiert mit den Büchern, Zeitungen und Zeitschriften?
Die werden nicht nur gekauft und gelesen. Die werden auch in Lesezirkeln geführt, in Bibliotheken archiviert, für privat fotokopiert. Und so weiter und so fort. Und dabei sind immer auch die Illustrationen mit betroffen.
Und das ist ja eine Verwendung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Und somit auch zu entlohnen.
Verwertungsgesellschaften als starker Partner der Künstler
Nun kann dies nicht, wie die ursprüngliche Publikation, in der Form eines verwendungsbezogenen Einzelhonorars geschehen. Insofern hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen, diese Nebenverwendungen in pauschaliertem Umfang zu vergüten und mit der Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften beauftragt (denn der Einzelne ist dazu schwerlich in der Lage). Es gibt etwa die sogenannte Bibliothekstantieme oder die Fotokopierabgabe, die alle Gerätehersteller an die Verwertungsgesellschaften zahlen.
Und nach einem bestimmten Schlüssel und in Abhängigkeit davon, was man selbst im Kalenderjahr mit seinen Werken verdient hat, erfolgt die Ausschüttung an die Autoren. Wozu man jedes Jahr seine Einkünfte aus Bildverwendungen in den einzelnen Medien der VG Bild Kunst meldet.
Die VG Bild Kunst steht übrigens jedem Bildschaffenden offen, nicht nur vollprofessionellen Bildjournalisten, Foto-Designern oder Bildenden Künstler. Auch dem Amateur, der mit seinen Werken ein Nebeneinkommen erwirtschaftet.
Man könnte es also auch so sagen: für uns Bildschaffende ist die VG Bild Kunst quasi so etwas wie unsere GEZ oder die GEMA für die Musikbranche.
Und wer nicht nur Visuelle Kommunikation, Bildende Kunst oder Design macht, sondern auch schreibender Autor ist, der ist sinnvollerweise zusätzlich auch noch Mitglied bei der VG Wort.
Sie wollen mehr wissen?
Dann werfen Sie einen Blick in meine Artikelsammlung rund um das Thema Fotojournalismus.
Update: Casino AHV
vor 2 Wochen
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