Ein Hausbesitzer war verreist. Die Heizung fiel aus und es entstanden Frostschäden. Die Versicherung wollte mit der Begründung nicht zahlen, der Eigentümer hätte die Anlage alle paar Tage kontrollieren müssen. Dem ist nicht so. Eine Kontrolle einmal pro Woche reicht, entschieden die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH). Nur wer eine alte und störanfällige Anlage hat, muß öfter nachsehen lassen (BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: IV ZR 233/06).
Update: Casino AHV
vor 2 Wochen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen